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Ihr Aufwand

Wir verlangen nicht nur von uns, sondern auch von Ihnen viel. Die hohen Anforderungen zur Vergabe der MEDICONFORM Qualitätsauszeichnung zu erfüllen bedeutet für uns und für Sie zunächst einmal einen gewissen Aufwand – zeitlich und finanziell. Folgende Informationen dienen zu Ihrer Information, damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommen könnte im Falle einer Qualitätsauszeichnung:

Die einzelnen Schritte des Vergabeprozesses:

Nachdem Sie uns Ihr Interesse an der Besiegelung durch die MEDICONFORM Qualitätsauszeichnung bekundet haben, unterbreiten wir Ihnen unser Angebot für die Erlangung der MEDICONFORM Qualitätsauszeichnung (Routineanalytik, Tests, Bewertung und Audits). Für das Vergabeverfahren vereinbaren Sie und wir den sogenannten Vergabevertrag.

Bei erfolgreichem Siegel-Vergabeverfahren unterzeichnen Sie und wir einen Lizenzvertrag für eine definierte Vertragslaufzeit - in der Regel für 3 Jahre verlängerbar um jeweils 3 Jahre, der Sie zur Nutzung unserer Qualitätsauszeichnung berechtigt.

Unsere Prüfer von MEDICONFORM kontrollieren regelmäßig Ihre Praxis und Dienstleitung, ob die definierten Kriterien auch nach Auszeichnung eingehalten werden - teilweise nach Terminabsprache, teils aber auch unangekündigt und überraschend.

Weichen vereinbarte Standards ab oder gibt es Beanstandungen, werden Sie von uns informiert und Optimierungsmassnahmen werden diskutiert. Nur wenn Sofortmaßnahmen nicht greifen, behalten wir uns vor, das Siegel zu entziehen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass sich PatientInnen immer auf unsere Qualitätsauszeichnung verlassen können.

Zeitplanung auf dem Weg zur Siegelvergabe

In der Regel 3-6 Monate nach Kontaktaufnahme: Abschluss Auszeichnungsvertrag / Beteiligung am Auszeichnungsprogramm.

Ihr Qualitätssiegel in 3-6 Monaten

Kosten und Zeitplanung

Das MEDICONFORM-Gebührenmodell setzt sich aus folgenden Positionen zusammen:

1. Auditgebühr p.a. für die jährliche Überprüfung/Audit und ggf. Optimierungsberatung. Für eine konkrete Kostenkalkulation benötigen wir von Ihnen die Anzahl der Mitarbeiter / Größe der Praxis.

2. Analysekosten p.a. für die Hygiene-, Mikrobiologischen Tests und Laborkosten.

3. Lizenzgebühr p.a. fällt für die Nutzung unseres Qualitätssiegels an. Sie richtet sich nach der Praxisgröße und nach der Vertragslaufzeit.

Anrechnung/Verrechnung: Die hier anfallenden Kosten, d.h. Audit- (1.) und Analysekosten (2.) werden vom Auftraggeber getragen. Bei Zustandekommen eines Lizenz-Vertrages werden diese Kosten für das erste Jahr der Lizenznutzung komplett angerechnet. Eine Lizenzgebühr vor Vertragsunterzeichnung wird nicht erhoben.


Durchführung des Assessment und Audits